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Witz ohne Lacher

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Vermittlung von Vermögensanlagen, gleich ob es sich im einen regelmäßigen Vermögensaufbau oder um einmalige Anlagen handelt. Ab und zu berate ich noch, vor allem die Kinder meiner Kunden, zum Thema ‚Absicherung der Arbeitskraft‘ und biete in dem Zusammenhang gesellschaftsübergreifend Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Das ist für mich leistbar. Aus Erfahrung kenne ich die verlässlichen und guten Anbieter. Dazu unterstützen Vergleichs- und Berechnungstools. Der Aufwand für eine laufende Betreuung dieser Verträge ist ebenfalls eher gering.


Seit 2016 gilt nun die sogenannte IDD (Insurance Distribution Directive). Die EU lässt grüßen. Gemäß dieser Versicherungsvertriebsrichtlinie haben diejenigen Berater, die Versicherungen vermitteln ab 2018 eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden zu absolvieren. So weit so gut. Ist ja noch nichts dagegen einzuwenden.


Damit ich auch weiterhin meine wenigen BU-Versicherungen vermitteln darf, muss auch ich diesen Weiterbildungsaufwand betreiben.  Jetzt kommt’s. Dem ist genüge getan, wenn ich mir Informationen zu so fernen Sachthemen, wie z.B. Bootsversicherung, Altersversorgung für verkammerte Berufe, Veranstalterhaftpflicht, etc. zu Gemüte führe. Und das am besten noch in Form eines online-Seminars, bei dem ich zuhause vor dem Bildschirm sitze (oder auch nicht). Die Gesellschaften stellen mir dann Teilnahmebestätigungen aus, die abgelegt und im Prüfungsfall vorgezeigt werden müssen. Unsinniger geht es kaum noch.

 

Wer lässt sich so etwas einfallen? Sicher gibt es auch sinnvolle Rahmenbedingungen, bei denen sich ein Nutzen erkennen lässt. Ich bin aber immer wieder über den Bürokratie-Wahnsinn entsetzt, der mitunter seltsame Blüten treibt. Andere Branchen sind teils noch stärker davon betroffen, mit all den Folgen für die Unternehmen bis hin zur Betriebsaufgabe.